Da sie indes ein Jahr später vertrocknet gewesen seien, sei der Eingabe vom 20. September 2018 eine gleiche Menge Frischmaterial beigefügt worden; dies zwecks immer noch aktuellem Antrag auf Gegenanalyse im Verfahren PEN 17 957. Die Trocken- und Frischpflanzen gehörten seit dem Tag ihres Verschickens zum Verfahren PEN 17 957.