In der Folge sei festgestellt worden, dass der Beschwerdeführer gegen den Strafbefehl vom 9. August 2017 Einsprache erhoben habe und die Sache dem Regionalgericht überwiesen worden sei. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft, welche ihrerseits Rücksprache mit dem Regionalgericht genommen habe, habe die Generalstaatsanwaltschaft das Schreiben vom 20. September 2018 zusammen mit den Beweismitteln dem Regionalgericht zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.