3 Letztere habe die Übernahme des Verfahrens am 29. August 2017 bestätigt. Am 20. September 2018 habe sich der Beschwerdeführer mit einem weiteren Schreiben direkt an die Generalstaatsanwaltschaft gewendet, ihr wiederum drei Hanfpflanzen zugestellt und um Bearbeitung dieses Beweismaterials im Sinne der StPO ersucht.