Mit Schreiben vom 27. Juli 2017 – unter Beilage des Schreibens vom 26. Juli 2017 sowie der Hanfpflanzen – sei Staatsanwalt C.________ an die Generalstaatsanwaltschaft gelangt und habe um Klärung des Gerichtsstands mit dem Kanton Freiburg in der vorgenannten Sache (BJS 17 5346) ersucht. Die Generalstaatsanwaltschaft habe am 2. August 2017 eine Gerichtsstandsanfrage an die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg gestellt.