_ bewirkte, dass die drei Pflanzen als Beweismittel nicht ins Recht, damals BJS 14 23853, gelegt wurden, ein Umstand also, der die nötig gewordene Zweit und Gegenanalyse vereitelte. Heute sind diese drei Pflanzen an Ort und Stelle, wo sie hingehören, zurück und müssen also dem Verfahren BJS 14 23853 (resp. 17 960) einverleibt werden – wenn nicht, ist es eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs. […] [Rechtschreibefehler korrigiert].