_, obwohl im Dossier alles klipp und klar erörtert und verständlich nachzulesen ist, fragt am vergangenen 3. Oktober dennoch nach, was mit den drei Hanfpflanzen zu geschehen hat. […] Die gegenständlichen drei heimischen Hanfpflanzen gehören als entlastender Umstand zum Verfahren BJS 14 23853 (resp. PEN 17 960), zu diesem Zweck wurden sie denn auch eingeschickt. Die Fehleinschätzung der Frau D.________ bewirkte, dass die drei Pflanzen als Beweismittel nicht ins Recht, damals BJS 14 23853, gelegt wurden, ein Umstand also, der die nötig gewordene Zweit und Gegenanalyse vereitelte.