Frau D.________ wiederum nimmt sich der Sache an, diesmal amtend als juristische Sekretärin, und leitet das Pflanzenmaterial am 21. September 2018 an das Regionalgericht weiter […]. Gerichtspräsidentin B.________ refüsiert die Annahme mit der Begründung, besagtes Material sei Teil des Verfahrens BJS 17 5346, sie aber beschäftige sich nur mit dem Verfahren BJS 14 23853 (resp. PEN 17 960) und schickt es postwendend an die Staatsanwaltschaft zurück. StA E.________, obwohl im Dossier alles klipp und klar erörtert und verständlich nachzulesen ist, fragt am vergangenen 3. Oktober dennoch nach, was mit den drei Hanfpflanzen zu geschehen hat.