Nicht eingetreten werden kann auf die Beschwerde insoweit, als der Beschwerdeführer die Vereinigung des Verfahrens BJS 17 5346 mit dem Verfahren PEN 17 960 (BJS 14 23853) verlangt. Dieses Begehren kann mit Blick auf das Anfechtungsobjekt – die Verfügung des Regionalgerichts vom 26. September 2018 – nicht Streitgegenstand im Verfahren vor der Beschwerdekammer in Strafsachen sein.