5346. 3. Gemäss der eingereichten Gerichtsstandsanfrage vom 02.08.2017 ist federführende Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura- Seeland bzw. möglicherweise die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg, jedenfalls nicht das Regionalgericht Berner Jura-Seeland. 4. Das Paket mit Hanfpflanzen samt Schreiben vom 20.09.2018 geht daher zurück an die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zuhanden des Verfahrens BJS 17 5346.