Es wird Kenntnis genommen und gegeben vom Eingang eines Pakets mit Hanfpflanzen am 24.09.2018 beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland, welches durch A.________ bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern als Beweismittel eingereicht wurde. 2. Es wird festgestellt, dass dieses Paket mit Hanfpflanzen das vor dem Regionalgericht Berner Ju- ra-Seeland hängige Verfahren (P 17 960 bzw. BJS 14 23853) gegen A.________ nicht betrifft, sondern das Verfahren BJS 17 5346.