1. Im Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verfügte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) am 26. September 2018 was folgt: 1. Es wird Kenntnis genommen und gegeben vom Eingang eines Pakets mit Hanfpflanzen am 24.09.2018 beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland, welches durch A.________ bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern als Beweismittel eingereicht wurde.