4. Der Kanton Bern hat der Beschwerdeführerin für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 4‘808.85 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen. 5. Zu eröffnen: - der Strafklägerin/Beschwerdeführerin, v.d. Rechtsanwalt D.________ - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwalt E.________ (mit den Akten)