18 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 17. September 2018 (O 18 7809) wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland wird angewiesen, die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. 2. Es wird festgestellt, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin verletzt hat. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, trägt der Kanton Bern.