15 schuldigten gestützt auf ein Eheschutzurteil nicht ohne Prüfung, ob ein im Ausland gefälltes Scheidungsurteil anerkannt werden kann, wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten schuldig erklären kann, d.h. um eine ganz andere Ausgangslage als die Vorliegende. Aus diesem Urteil kann der Beschuldigte nichts zu seinen Gunsten ableiten.