Dieser Entscheid wurde den Parteien vor dem Entscheid des Zivilgerichts vom 11. September 2018 eröffnet. Die Beschwerdegegnerin erhob gegen den Entscheid des Appellationsgerichts vom 3. Juli 2018 Beschwerde an das Bundesgericht. Es fragt sich, ob der Entscheid unter diesen Umständen bereits in Rechtskraft erwachsen ist. Ein Entscheid erwächst in formelle Rechtskraft, wenn er nicht mehr mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden kann (BGE 139 III 486 E. 3 S. 487 f.; MEYER/DORMANN, in: Basler Kommentar, 2. Aufl., 2011, Art. 103 BGG N 5).