scheid für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Unterhaltsansprüche auch nach dem Eintritt der Teilrechtskraft im Unterhaltspunkt ein definitiver Rechtsöffnungstitel. Gemäss ZOGG hat das Scheidungsgericht im Unterhaltsentscheid die nacheheliche Unterhaltspflicht für die Zeit zwischen der Teilrechtskraft im Scheidungspunkt und der Teilrechtskraft im Unterhaltspunkt rückwirkend zu überprüfen und fällt der Massnahmenentscheid hinsichtlich dieser Zeitspanne mit dem Eintritt der Rechtkraft des Scheidungsurteils im Unterhaltspunkt von Gesetzes wegen rückwirkend dahin (ZOGG, a.a.O., S. 68 und 71).