12 Zeit zwischen dem Eintritt der Teilrechtskraft des Scheidungsurteils im Scheidungspunkt und dem Eintritt der Teilrechtskraft im Unterhaltspunkt einen definitiven Rechtsöffnungstitel dar. Dies scheint auch der Auffassung des Bundesgerichts zu entsprechen (vgl. BGer 5D_91/2012 vom 15. November 2012 E. 2 und 4.3).