könnten nicht über die Dauer der Ehe hinweg Geltung haben. Nachdem die Ehe seit dem 19. Februar 2018 rechtskräftig geschieden worden sei, könne kein ehelicher, sondern höchstens noch ein nachehelicher Unterhaltsbeitrag geschuldet sein. Das Begehren um nachehelichen Unterhalt habe das Scheidungsgericht jedoch abgewiesen. Im von der Staatsanwaltschaft zitierten Urteil des Bundesgerichts 6S.438/2004 zu Art. 217 StGB habe dieses klargestellt, dass ein während der Ehe als vorsorgliche Massnahme verfügter Unterhaltsbeitrag nur bis zur rechtskräftigen Scheidung zu leisten sei.