Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ersuchte die Staatsanwaltschaft am 11. Juli 2018 um eine kurze Zusammenfassung des dem Beschuldigten vorgeworfenen Sachverhalts sowie insbesondere eine Auflistung der ihm zu stellenden Fragen. Am 19. Juli 2018 reichte der Beschuldigte der Staatsanwaltschaft den Entscheid des Appellationsgerichts vom 3. Juli 2018 betreffend die Abweisung des Antrags der Beschwerdeführerin auf Zusprechung eines nachehelichen Unterhalts sowie die Bestätigung betreffend Teilrechtskraft im Scheidungspunkt ein. Der Beschuldigte hielt fest, er und die Beschwerdeführerin seien rechtskräftig geschieden.