Die weiteren beim Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt hängigen Betreibungsverfahren für monatliche Unterhaltsbeiträge ab Juni 2018 wurden hierauf sistiert. Am 21. September 2018 bezahlte der Beschuldigte den in Rechnung gestellten Unterhaltsbeitrag Mai 2018 inkl. aufgelaufener Zinsen. Trotz der getätigten Zahlung reichte er innert der 10- tägigen Frist gegen den Rechtsöffnungsentscheid Beschwerde ein. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt wies die Beschwerde am 13. November 2018 ab. 3.2 Strafrechtliches Verfahren