Am 11. September 2018 erteilte das Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt der Beschwerdeführerin für den Unterhaltsbeitrag für den Monat Mai 2018 gestützt auf den rechtskräftigen Eheschutzentscheid des Zivilgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 8. Februar 2013 (Rechtsöffnungstitel) und in Kenntnis des Entscheides des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 3. Juli 2018 (Nebenfolgen der Scheidung) die definitive Rechtsöffnung. Die weiteren beim Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt hängigen Betreibungsverfahren für monatliche Unterhaltsbeiträge ab Juni 2018 wurden hierauf sistiert.