2 onsgericht des Kantons Basel-Stadt am 28. Februar resp. 1. März 2018 eine diesbezügliche Teilrechtskraftbescheinigung aus. Am 3. Juli 2018 wies das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt nebst weiteren Entscheiden über die Nebenfolgen der Scheidung den Antrag der Beschwerdeführerin auf Zusprechung eines nachehelichen Unterhalts ab. Am 14. September 2018 reichte die Beschwerdeführerin hiergegen Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht ein. Das bundesgerichtliche Beschwerdeverfahren ist noch hängig. Betreibungsrechtliches Verfahren