3. Aus den Akten ergibt sich zusammengefasst folgender Sachverhalt: 3.1 Familienrechtliches Verfahren Mit Entscheid vom 8. Februar 2013 wurde der Beschuldigte im Rahmen des Eheschutzverfahrens vom Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt dazu verpflichtet, der Beschwerdeführerin mit Wirkung ab 1. Februar 2013 einen monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 20‘000.00 zu bezahlen. Am 25. Oktober 2017 entschied das Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens, dass die von den Parteien am 8. Februar 2008 geschlossene Ehe geschieden werde (Ziff. 1).