1. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 28. August 2018 (BM 17 44947) wird aufgehoben. Die Sache geht zur neuen Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurück. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, trägt der Kanton Bern. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin C.________ (mit den Akten)