Nach dem Gesagten ist die Verfügung der Staatsanwaltschaft aufzuheben und die Sache zur neuen Entscheidung zurückzuweisen. Im Rahmen dieser Neubeurteilung hat die Staatsanwaltschaft den Krankheitszustand des Beschwerdeführers zum Zeitpunkt der Einsprachefrist genauer abzuklären und gestützt darauf über das Wiederherstellungsgesuch neu zu befinden.