Es kann ihr insoweit zugestimmt werden, als sich das ärztliche Zeugnis tatsächlich nicht detailliert zur Krankheit des Beschwerdeführers und deren Auswirkungen äussert, sondern lediglich eine vollständige Arbeitsunfähigkeit während einer Woche bescheinigt. Dadurch alleine kann jedoch nicht abschliessend beurteilt werden, ob der Beschwerdeführer dennoch in der Lage war, die gebotenen Handlungen vorzunehmen.