ein von Dr. med. B.________ ausgestelltes ärztliches Zeugnis ein. Das 2 Zeugnis datiert vom 16. Januar 2018 und attestiert dem Beschwerdeführer eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit zu 100% ab dem 15. Januar 2018 bis und mit dem 21. Januar 2018. 3.2 Die Generalstaatsanwaltschaft führt demgegenüber aus, das eingereichte Arztzeugnis bescheinige den Krankheitszustand erst ab dem 15. Januar 2018.