3. 3.1 Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung seines Wiederherstellungsgesuchs vor, am 15. Januar 2018 krank gewesen zu sein. Er sei seit Jahren wieder einmal wegen einer schweren Grippe und hohem Fieber im Bett gelegen und habe keinen klaren Gedanken fassen können, weshalb er schliesslich einen Arzt aufgesucht habe. Da er niemanden habe, der ihm Arbeiten abnehmen könne, sei er erst am 21. Januar 2018 wieder in der Lage gewesen, ins Büro zu gehen und zur vorliegenden Angelegenheit Stellung zu nehmen. Bereits im Zuge seiner Einsprache vom 21. Januar 2018 reichte der Beschwerdeführer ein von Dr. med.