2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin - Staatsanwältin B.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft Bern, 21. November 2018 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: