SA als Privatklägerinnen auftreten (werden), womit sie Zivilforderungen geltend machen können, dass zweitens die aktenkundigen Privatpersonen geschädigt sein können, weil sie unnötigerweise ein weiteres Schlüsselfundabonnement abgeschlossen haben, und dass drittens die reale Möglichkeit besteht, dass weitere Schlüsselfundfirmen und Privatpersonen am Strafverfahren teilnehmen werden, erscheint die Kontosperre «über den gesamten Betrag» als strafprozessual zulässig. Wie oben beschrieben, hebt die Beschwerdekammer die konservatorische Zwangsmassnahme der Beschlagnahme nur auf, wenn ihre Voraus-