__» Privatpersonen – welche zumindest teilweise einen *-Eintrag im Telefonbuch aufweisen – telefonisch kontaktiert wurden, wobei ihnen vorgespiegelt wurde, der Kontakt gehe von demjenigen Schlüsselfunddienst aus, mit dem sie bereits einen Vertrag abgeschlossen hatten bzw. von einer Nachfolgefirma dieses Dienstes. Da den Kunden gemäss Vorwurf vorgespiegelt wurde, es handle sich um eine Nachfolgefirma des Schlüsselfunddienstes, ändert die Tatsache, dass das Angebot «G.________» stets unter diesem Namen vertrieben wurde, nichts am Tatverdacht.