Im Untersuchungsstadium handelt es sich bei der Beschlagnahme um eine vorläufige Massnahme. Bei einer Beschlagnahme geht es darum, Vermögenswerte im Hinblick auf eine allfällige Disposition des urteilenden Gerichts sicherzustellen und zu verhindern, dass der gegenwärtig Verfügungsberechtigte eine Einziehung vereiteln kann. Um diesem Zweck der Beschlagnahme genüge zu tun, muss sie regelmässig bereits alleine aufgrund einer Anzeige verfügt werden, wenn sich aus der