in Kontakt gekommen zu sein und mit dieser einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen zu haben. Er habe nur per E-Mail Kontakt und keine spezielle Kontaktperson. Er erhalte vorgefertigte Briefe und Schlüsselanhänger per Post und verschicke diese an die Kunden. Am 14. Mai 2018 stellte Rechtsanwalt E.________ der Staatsanwaltschaft weitere Unterlagen von Kunden zu. Mehrere dieser verfügten über einen *-Eintrag im Telefonbuch, wonach sie keine Werbeanrufe auf ihre Nummer wünschen. Am 21. August 2018 edierte die Staatsanwaltschaft die aktuellen Kontoauszüge des erwähnten Kontos der Beschwerdeführerin. Diese Unterlagen gingen am 3. September 2018