07.001.028). Die Auswertung ergab zahlreiche Überweisungen jeweils im Betrag von CHF 119.00 von Privatpersonen auf das Konto sowie Zahlungen vom edierten Konto an die G.________ Ltd. in O.________ und an die Beschwerdeführerin. Hingegen ergaben sich keine Hinweise auf eine Täterschaft im Kanton Bern, weshalb Gerichtsstandsverfahren eingeleitet wurden. In diesem Zusammenhang wurde I.________ im Kanton Luzern befragt. Er sagte am 27. April 2018 aus, über die Plattform www.J.________.ch mit der G.________ Ltd. in Kontakt gekommen zu sein und mit dieser einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen zu haben.