Das Schlüsselfundabonnement müsse erneuert werden. Daraufhin wurden den Kunden drei neue Schlüsselanhänger der Firma «G.________» zugestellt und mit separater Post von der Beschwerdeführerin in Rechnung gestellt. Laut Angaben auf dem Web-Auftritt von «G.________» (www.G.________.net) steht hinter dem Angebot die G.________ Ltd. von H.________ aus D.________ in O.________. Als Kontaktadresse wird eine Adresse in P.________ angegeben. Sendungen an diese Adresse wurden jedoch mit dem Vermerk «nicht abgeholt» retourniert. Am 11. Januar 2018 edierte die Staatsanwaltschaft die Kontounterlagen für das Konto der Beschwerdeführerin bei der A._____