2017. Die Staatsanwaltschaft führt bereits seit 2017 ein Verfahren gegen mehrere Personen im Zusammenhang mit Schlüsselfunddiensten. Trotz analogen Tatvorgehens konnten bisher keine Hinweise auf eine identische Täterschaft festgestellt werden, weshalb die Verfahren nicht vereinigt wurden. Die F.________ AG bietet einen Schlüsselfunddienst an. Sie wurde mehrfach von Kunden kontaktiert, die angaben, sie seien telefonisch kontaktiert worden, wobei die anrufende Person mitgeteilt habe, sie rufe für eine Nachfolgefirma der F.________ AG an. Das Schlüsselfundabonnement müsse erneuert werden.