3. Zum Sachverhalt ist Folgendes auszuführen: Die Staatsanwaltschaft eröffnete am 10. Januar 2018 gestützt auf eine Strafanzeige von Rechtsanwalt E.________ für die F.________ AG eine Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft, begangen als Verantwortliche der G.________ Ltd., zum Nachteil zumindest der F.________ AG, wegen Widerhandlung gegen das UWG durch unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden, namentlich durch unrichtige und irreführende Angaben (Art. 23 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Bst. b UWG), mehrfach begangen seit November 2017.