Mit Schreiben vom 11. September 2018 informierte die Bank die Staatsanwaltschaft, dass sie aufgrund des aufgehobenen Mitteilungs-verbots den Kunden in den nächsten Tagen über die Sperre informieren werde. Gemäss Beschwerdebeilage 1 erfolgte diese Mitteilung an die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 25. September 2018 und ging am 26. September 2018 bei dieser ein. Die Beschwerde wurde gemäss Angaben auf der Frankatur am 5. Oktober 2018 und damit innerhalb der zehntägigen Beschwerdefrist ab Kenntnisnahme der Verfügung der Schweizerischen Post übergeben. Als Kontoinhaberin ist die Beschwerdeführe-