Es laufen aber diesbezüglich Abklärungen und Findungsprozesse. Ein weiterer Schnuppereinsatz ist ebenfalls geplant (Akten Beschwerdeverfahren, pag. 301, N. 8 ff.). 3.5 Mit Blick darauf scheint der Übertritt in ein WAEX in gut einem Jahr nach wie vor möglich und es sind keine Gründe ersichtlich, weshalb von der Vollzugsplanung abgewichen werden muss. Auch die Disziplinarverfügung vom 27. August 2018 wegen Störung des geordneten Zusammenlebens in der Anstalt führte nicht zu einer Anpassung der Empfehlungen hinsichtlich Vollzugsverlaufs. Die Vollzugsöffnungen erschienen weiterhin vertretbar (Vollzugsakten, Band 5, pag.