__ ein Übertritt in ein Wohn- und Arbeitsexternat im Frühling 2020 möglich. In diesem herausfordernden Setting soll der Beschwerdeführer idealerweise für etwa ein Jahr begleitet werden, so dass eine bedingte Entlassung per Frühling/Sommer 2021 realistisch erscheine, selbstverständlich ein erfolgreiches Durchlaufen der beschriebenen Progressionsstufen und Vollzugsmodelle vorausgesetzt (pag. 1578; Verlaufsbericht vom 29.12.2017). 3.3 Dr. med.