Bestimmt sich die Massnahmedauer nach den massnahmerechtlichen Kriterien und nicht nach Art und Dauer der ausgesprochenen Strafe, gewinnt gleichwohl der Freiheitsanspruch des Eingewiesenen bei langandauernder Unterbringung zunehmend an Gewicht. Je länger ein Freiheitsentzug gedauert hat, umso strengere Anforderungen sind an die Art und Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten zu stellen. 2. Der Beschwerdeführer hat zwei Menschen mit einem Messer getötet. Im Fall einer sofortigen bedingten Entlassung besteht ein mittleres Rückfallrisiko für erneute Gewalthandlungen oder andere fremdgefährdende Verhaltensweisen. Es geht um