321, N. 34). Mit Blick darauf kann die Geeignetheit der stationären 12 Massnahme im aktuellen Setting nach wie vor bejaht werden. Es ist zu erwarten, dass die Legalprognose durch die Fortführung der stationären therapeutischen Massnahme weiter verbessert wird. Zudem liegt eine konkrete Vollzugsplanung mit einer Entlassungsperspektive im Jahr 2021 vor. Anders als der Beschwerdeführer geltend macht, ist die Dauer der Stufen in seinem Fall nicht bloss lose vorgegeben;