Der Beschwerdeführer habe sich an sämtliche Abmachungen und Rahmenbedingungen gehalten. Die ersten Arbeitserprobungen hätten erfolgreich stattgefunden und sollen erweitert werden. Der Beschwerdeführer sei engagiert mit dem Thema Arbeitsintegration beschäftigt und scheine daraus Motivation schöpfen zu können (Akten Beschwerdeverfahren, pag. 167). Auch in psychotherapeutischer Sicht wurde ein konstanter Verlauf mit positiven Entwicklungen festgestellt (pag. 173). Die Empfehlungen von Dr. med. I.________ werden umgesetzt, was dieser auch anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung, bestätigt (pag. 321, N. 34).