1702). Allerdings sollte der Schwerpunkt der weiteren Massnahmebehandlung von der deliktorientierten Einzelpsychotherapie auf die nächsten (therapeutisch begleiteten) Schritte der risikoorientierten sozialen und beruflichen Rehabilitation und Wiedereingliederung des Beschwerdeführers verlagert werden. Im Rahmen der stationären Einzelpsychotherapie liessen sich beim Beschwerdeführer kaum noch wesentliche, prognostisch relevante Verbesserungen der persönlichkeitsgebundenen Risikovariablen erzielen (pag. 1702, vgl. auch pag.