I.________ sagte aus, dass die Entwicklungsfortschritte des Beschwerdeführers ein Schutzfaktor sind, aber auch dass der institutionelle, strukturierte Betreuungsrahmen dazu beiträgt, dass es nicht zu gefährlichen Verhaltensweisen kommt. Deshalb sei er auch dafür, ein geordnetes, mehrstufiges Verfahren zu machen, um den Empfangsraum so vorzubereiten, dass der Beschwerdeführer langfristig stabil bleibe und es nachhaltig kriminalpräventive Effekte habe (Akten Beschwerdeverfahren, pag. 321, N. 14 ff.; Vollzugsakten, Band 5, pag.