301, N. 15 ff.). Seit der letzten Begutachtung haben damit Lockerungsschritte stattgefunden. Zu prüfen bleibt, ob die Legalprognose aufgrund der in diesem Rahmen und Zeitraum gewonnen Erkenntnisse zum heutigen Zeitpunkt anders beurteilt werden muss. 3.6 Im aktuellen psychotherapeutischen Verlaufsbericht wird darauf verwiesen, dass abgesehen von dem Konflikt, der zur Arrestierung führte, ein konstanter Verlauf zu beobachten sei und sich weiterhin gewisse positive Entwicklungen abzeichneten. Die Verhaltens- und Einstellungsänderungen beim Beschwerdeführer könnten jedoch nicht als gefestigt bezeichnet werden (Akten Beschwerdeverfahren, pag.