Akten Beschwerdeverfahren pag. 166). Ab Oktober 2018 fand ein schrittweiser Aufbau der unbegleiteten Zeitfenster statt, wobei er aktuell zehnstündige unbegleitete Beziehungsurlaube durchführen könne. Im Januar 2019 werde die Progressionsstufe B vollständig umgesetzt, wobei der Beschwerdeführer dann zwölfstündige unbegleitete Beziehungsurlaube beziehen könne (Akten Beschwerdeverfahren, pag. 167). Der Beschwerdeführer sagte an der oberinstanzlichen Verhandlung aus, dass er seit Beginn des Jahres drei unbegleitete 12-stündige Urlaube absolvieren durfte (pag. 301, N. 15 ff.).