Mittlerweile befindet er sich seit dem 1. Oktober 2018 in der Progressionsstufe B. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer auch die Implementierung des Vollzugsmoduls der Arbeitserprobung (AEP) gewährt (pag. 1798). Er konnte unter zwei Malen bei der F.________(Stiftung) in zwei Bereichen schnuppern.