Ein deutlich höheres (moderates) Risiko für erneute Gewalthandlungen oder andere fremdgefährdende Verhaltensweisen müsste dann angenommen werden, falls der gegenwärtige (und für die nächsten drei Jahre Zeit geplante) störungsspezifische und risikoorientierte Behandlungs- und Betreuungsrahmen bereits im Juni 2018 vollständig entfallen würde, bevor ein geeigneter sozialer Empfangsraum aufgebaut und auf seine Stabilität und deliktpräventive Wirksamkeit hinreichend erprobt worden sei. Ein hohes Risiko für erneute Gewaltstraftaten müsse für den Fall