_ in seinem Ergänzungsgutachten vom 28. Februar 2018 zwei verschiedene Prognoseinstrumente (HCR-20 sowie den VRAG [Violence Risk Appraisal Guide]). In der Gesamtschau der aktualisierten Ergebnisse des HCR-20 und des zusätzlich angewandten VRAG sowie der eigenen klinisch-forensischen Überlegungen zur Lockerungs- und Legalprognose wird aus gutachterlicher Sicht festgehalten, dass beim Beschwerdeführer unter den etablierten Behandlungs- und Betreuungsbedingungen und deren konsequenter und kontinuierlicher Fortführung